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   OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04   

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https://dejure.org/2004,9520
OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04 (https://dejure.org/2004,9520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.10.2004 - 10 W 659/04 (https://dejure.org/2004,9520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 10 W 659/04 (https://dejure.org/2004,9520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine mehrwöchige stationäre psychotherapeutische Heilbehandlung in einer sogenannten gemischten Anstalt; Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung; Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Versicherers über die Erteilung einer ...

  • Judicialis

    MB/KK 94 § 4 Nr. 5; ; ZPO § 935

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 935; ZPO § 940
    Keine "Ersetzung" der Leistungszusage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KK 94 § 4 Nr. 5; ZPO § 935
    Kein prinzipieller Anspruch auf eine mehrwöchige stationäre psychotherapeutische Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Zusage für Heilbehandlung per einstweiliger Verfügung

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 16 O 171/04
  • OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.07.1971 - IV ZR 6/71

    Gemischte Anstalt - Härtefälle - Krankenhaus - Unterrichtungspflicht -

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht (BGH VersR 71, 949; 83, 576; OLG Köln VersR 84, 133; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687; ebenso Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 4 MB/KK Rn. 23, 27).

    Da der Versicherer die Behandlung in solchen gemischten Anstalten aus dem Versicherungsrisiko ganz hätte herausnehmen können, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass er unbedenklich den für den Versicherten günstigeren Weg einer im voraus zu treffenden Ermessensentscheidung wählen konnte (BGH VersR 71, 949; VersR 83, 576; OLG Stuttgart VersR 83, 576; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687).

  • BGH, 16.02.1983 - IVa ZR 20/81

    Wirksamkeit der Beschränkung der Leistungspflicht des Versicherers hinsichtlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht (BGH VersR 71, 949; 83, 576; OLG Köln VersR 84, 133; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687; ebenso Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 4 MB/KK Rn. 23, 27).

    Da der Versicherer die Behandlung in solchen gemischten Anstalten aus dem Versicherungsrisiko ganz hätte herausnehmen können, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass er unbedenklich den für den Versicherten günstigeren Weg einer im voraus zu treffenden Ermessensentscheidung wählen konnte (BGH VersR 71, 949; VersR 83, 576; OLG Stuttgart VersR 83, 576; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687).

  • OLG Hamm, 03.06.1981 - 20 U 1/81

    Anspruch auf Krankenhaustagegeld für einen Sanatoriumsaufenthalt; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

  • OLG Hamm, 25.09.1991 - 20 U 104/91

    Leistungszusage; Behandlung; Anstalt; Ermessen des Versicherers; Obliegenheit;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht (BGH VersR 71, 949; 83, 576; OLG Köln VersR 84, 133; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687; ebenso Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 4 MB/KK Rn. 23, 27).

    Da der Versicherer die Behandlung in solchen gemischten Anstalten aus dem Versicherungsrisiko ganz hätte herausnehmen können, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass er unbedenklich den für den Versicherten günstigeren Weg einer im voraus zu treffenden Ermessensentscheidung wählen konnte (BGH VersR 71, 949; VersR 83, 576; OLG Stuttgart VersR 83, 576; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687).

  • OLG Koblenz, 13.03.1992 - 10 U 1244/90

    Ablehnung der Leistungszusage bei Behandlung in gemischter Anstalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

  • OLG Karlsruhe, 02.08.1989 - 13 U 214/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht (BGH VersR 71, 949; 83, 576; OLG Köln VersR 84, 133; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687; ebenso Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 4 MB/KK Rn. 23, 27).

    Da der Versicherer die Behandlung in solchen gemischten Anstalten aus dem Versicherungsrisiko ganz hätte herausnehmen können, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass er unbedenklich den für den Versicherten günstigeren Weg einer im voraus zu treffenden Ermessensentscheidung wählen konnte (BGH VersR 71, 949; VersR 83, 576; OLG Stuttgart VersR 83, 576; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687).

  • OLG Karlsruhe, 29.03.1984 - 4 U 19/83
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. auch OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

    Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch (vgl. Senat, VersR 93, 1000) oder - z.B. in Notsituationen (drohender Herzinfarkt) - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 82, 386; OLG Karlsruhe VersR 85, 560).

  • OLG Köln, 23.12.1982 - 5 U 165/82

    Anspruch gegen eine private Krankenhaustagegeldversicherung auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.10.2004 - 10 W 659/04
    Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht (BGH VersR 71, 949; 83, 576; OLG Köln VersR 84, 133; OLG Karlsruhe VersR 90, 37; OLG Hamm VersR 92, 687; ebenso Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 4 MB/KK Rn. 23, 27).
  • OLG Koblenz, 23.11.2005 - 10 U 1559/05

    Befriedigung des Hauptsacheanspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren - hier:

    Die Befriedigung des Hauptsacheanspruchs, um die es hier geht, kann nur ausnahmsweise beansprucht werden, wenn der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar ist, weil zwischenzeitlich irreversible Fakten geschaffen würden oder der Verweis auf das ordentliche Verfahren praktisch einer Rechtsverweigerung gleichkäme (vgl. Senat VersR 2005, 392; OLG Köln VersR 1995, 1464).
  • OLG München, 23.11.2022 - 25 U 6359/22

    Verweigerung der Zusage zu einer Behandlung in einer sog. gemischten Anstalt

    Vorliegend hat sie sich dagegen entschieden; zutreffend hat das Landgericht einen Ermessensmißbrauch nicht angenommen und Fallgruppen aufgezeigt, die zu einer Einschränkung des Ermessens führen, die hier aber allesamt nicht vorliegen (vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 14.10.2004 - 10 W 659/0, r + s 2006, 27, Leitsatz 1 sowie Gründe II 1a: Ein Anspruch auf eine mehrwöchige stationäre psychotherapeutische Heilbehandlung in einer so genannten "gemischten Anstalt" kann nach § 4 Abs. 5 MB/KK 94 nur dann bestehen, wenn die Leistung vor Antritt des Aufenthalts schriftlich zugesagt worden ist, wobei wiederum ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Zusage grundsätzlich nicht besteht. Über die Erteilung einer Leistungszusage hat der Versicherer nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, wobei die Entscheidung nur dahingehend überprüfbar ist, ob ein Ermessensfehlgebrauch oder - z.B. in Notsituationen drohender Herzinfarkt - eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt).
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